Der Vorstand der OdA Wald ZH-SH beschloss, dass der aus der neuen Bildungsverordnung stammende üK G ab 2021 mit drei obligatorischen Tagen durchgeführt wird. An insgesamt zwei Tagen wird das Thema Baumsteigen an Stammachse und gesichertes Arbeiten mit der Leiter an Bäumen behandelt und an einem Tag die Seilsicherung im steilen Gelände. Dies gilt somit für Lernende mit Lehrbeginn 2020 und die Kursdurchführung 2021. Für Lernende mit Lehrbeginn 2018 oder 2019 bleibt es beim bisherigen Programm.

 

An der Vorstandssitzung wurden zudem die erneuerten Pauschalansatztabellen für die üK’s und somit auch Restkosten für die Kantone sowie Betriebe bestimmt. Für Lernende mit Lehrbeginn 2018 oder 2019 bleibt alles beim Alten. Bei Lernenden mit Lehrbeginn 2020 und später gab es durch den üK G Neuerungen. Da nur 52 obligatorische üK-Tage beitragsberechtig sind, übernehmen Kanton und Lehrbetriebe künftig von einem Tag des üK G jeweils die Hälfte der Restkosten.
Die neuen Tabellen zu den Pauschalansätzen (pro üK-Tag und pro lernender Person) können Lehrbetriebe aus den Kantonen Zürich oder Schaffhausen auf Anfrage bei Manuel Walder (manuel.walder(at)bd.zh.ch / 043 257 98 31) beziehen.